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Seit dem 1. Februar
1999 wurde in der Berufs- und Sportschiffahrt weltweit ein neues
Funksystem eingeführt, bei dem Anrufe bei Küstenfunkstellen
und bei Seefunkstellen auf Schiffen terrestrisch nur über
digitalen Selektivruf (DSC) oder über geostationäre
Fernmelde-Satelliten (INMARSAT) erfolgen können. Dieses
System hat den großen Vorteil, dass man die gewünschte
Funkstelle unmittelbar und sofort erreicht und im Seenotfall
eine Rettungsaktion eingeleitet wird.
Damit Sie eine Funkanlage,
die sich auf Ihrer oder auf einer gecharterten Yacht befindet,
bedienen dürfen, müssen Sie über ein Funkzeugnis
verfügen.
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