Schiffsfunk


Funk an Bord

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Was ist GMDSS?
GMDSS, das neue weltweite Seenot- und Sicherheitssystem
   

Seit dem 1. Februar 1999 wurde in der Berufs- und Sportschiffahrt weltweit ein neues Funksystem eingeführt, bei dem Anrufe bei Küstenfunkstellen und bei Seefunkstellen auf Schiffen terrestrisch nur über digitalen Selektivruf (DSC) oder über geostationäre Fernmelde-Satelliten (INMARSAT) erfolgen können. Dieses System hat den großen Vorteil, dass man die gewünschte Funkstelle unmittelbar und sofort erreicht und im Seenotfall eine Rettungsaktion eingeleitet wird.

Damit Sie eine Funkanlage, die sich auf Ihrer oder auf einer gecharterten Yacht befindet, bedienen dürfen, müssen Sie über ein Funkzeugnis verfügen.

UBI
 UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunk (UBI)
    Das UBI berechtigt zur Teilname am Binnenschiffsfunk
z.B.: Wasserstraße Donau
Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache!
 
UKW GMDSS SRC
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC)
    Das SRC berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- und Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen.
GMDSS LRC
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
(Long Range Certificate, LRC)
    Das LRC berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen.
Donau - Küste / Hochsee - Schiffspapiere 
Kontakte / Anmeldungen

max peterseil